Die folgende Pressemeldung wurde am 11. September 2017 veröffentlicht..
wurde mehrfach auf die falsche Tatsachenbehauptung in der Pressemitteilung angesprochen.
Am 8. September 2017 hat Marion Hintermaier eine Online-Petition gestartet. Adressat ist Bürgermeister Lutz Urbach der Stadt Bergisch Gladbach.
https://www.change.org/p/b%C3%BCrgermeister-jetzt-gemeinsam-ein-paradies-retten-ponyhof-sonnenschein
Da es sich um ein laufendes ordnungsbehördliches Verfahren handelt, nimmt die Stadt Bergisch Gladbach nur zum aktuellen Sachstand Stellung.
Der Reitplatz des Ponyhofs Sonnenschein liegt im Außenbereich auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet. Der Betrieb eines Reitplatzes ist dort vom Grundsatz her nicht genehmigungsfähig. Daher haben die Betreiber und die Stadt Bergisch Gladbach im Jahr 1998 eine Vereinbarung getroffen. Diese sieht lediglich eine Duldung des Reitbetriebs vor. Diese ist mit Auflagen verbunden und von einer Bedingung abhängig.
Die Auflagen sehen vor, dass der Reitplatz wochentags von 12:30 bis 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr nicht genutzt wird. Ein Reitbetrieb an Sonn- und Feiertagen ist nicht erlaubt.
Zudem lautet die Bedingung bzw. der Vorbehalt der Duldung:
Sollten zukünftig Nachbarbeschwerden aufgrund vermeidbarer Belästigungen an die Behörde herangetragen werden, müsste der Vorgang wieder aufgegriffen und das ordnungsbehördliche Verfahren zur
Beseitigung des Reitplatzes eingeleitet werden.
Seit dem Jahr 2015 gibt es Nachbarschaftsbeschwerden, insbesondere über die Nichteinhaltung der Reitzeiten auf dem Reitplatz als auch über die Belästigung durch den aufgewirbelten Staub.
Zudem stellte die zuständige Ordnungsbehörde fest, dass auf der Homepage des Ponyhofs Reitzeiten außerhalb der Auflagen angeboten wurden. So gab es (Stand Juli 2017)
samstags Schnupperstunden zwischen 12:15 und 13:15 Uhr, zudem konnten Privattermine von 10:00 und 14:00 Uhr gebucht werden.
Außerdem können Geburtstagsfeiern zwischen 10:00 und 16:00 Uhr durchgeführt werden. Für die Herbstferien können die Interessenten ein Angebot von 9:30 bis 15:30 Uhr
nutzen.
Die Betreiberin wurde mehrmals schriftlich aufgefordert, sich an die Auflagen zu halten.
Bereits im Jahr 2015 stellt die Stadt Bergisch Gladbach fest, dass bei Nichteinhaltung der Auflagen die Duldung nicht aufrechterhalten werden kann.
Daher erging am 29. August ein Anhörungsschreiben, das sich auf den Inhalt der Duldung bezieht. Der aus Behördensicht aktuelle Sachstand wird der Betreiberin geschildert. Zudem wird erläutert, dass damit die Duldung gegenstandslos und die Nutzung der Reitanlage nicht mehr möglich sei. Die Betreiberin hat innerhalb eines Monats Zeit, sich zu äußern.
Eine Ordnungsverfügung ist bisher nicht ergangen.
Q: https://www.bergischgladbach.de/news/18346/aktueller-sachstand-zur-rechtlichen-situation-des-ponyhofs-sonnenschein-in-bergisch-gladbach
Mit Rücksicht auf insbesonders einen zugezogenen Nachbarn, dessen Grundstück 5m an den Reitplatz angrenzt, haben wir in den letzten 24 Monaten die Nutzung des Reitplatzes generell stark eingeschränkt. Bestimmte Ponyaktivitäten finden daher bereits ausserhalb des Ponyhofes statt. Die vorgegebenen Ruhezeiten = Nicht-Nutzung des Reitplatzes MO-SA 12.30-15.00 und nach 18.30 sowie die Nicht-Nutzung des Reitplatzes an Sonn- und Feiertagen halten wir strikt ein, dh. selbstverständlich bieten wir in den Ruhe-/Sperrzeiten keine Ponyveranstaltungen auf dem Reitplatz an. Es gibt natürlich auch keine Angebote, die eine Reitplatz-Nutzung zu den Ruhezeiten betreffen auf unserer Online-Präsenz. Die Angebote wie Schnupperstunde 12.15-13.15, Privattermine 10.00-14.00, Geburtstagsfeiern zw. 10.00- 16.00 sowie Ferienbetreuung 9.30-15.30 finden entweder überhaupt nicht auf dem Reitplatz, bzw nicht auf dem Ponyhof selbst statt UND in keinem einzigen Fall zu den Ruhezeiten auf dem Reitplatz.